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 Datenschutz 

Verwendung von Daten
 
Die Daten, die Sie uns über diese Website oder auf anderem Wege zusenden, geben wir nicht an Dritte weiter und verwenden sie entsprechend den für uns geltenden einschlägigen kirchlichen und staatlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Teledienstegesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes.

Ihre persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zweckgebunden genutzt.

Sie haben dazu jederzeit das Recht auf Auskunft und Berichtigung Ihrer persönlichen Daten. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten löschen zu lassen.
 
Datenschutzordnung des CVJM Fürth

Vorwort
Der CVJM Fürth e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation der Kinder- und Jugendgruppen, der Durchführung von Ferienfreizeiten, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der CVJM Fürth e.V. die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern der angebotenen Gruppen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen.

In allen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutz-gesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personen-bezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses erhebt der Verein folgenden Daten der Mitglieder:
Geschlecht
Vor- und Nachname
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Geburtsdatum
Datum des Vereinsbeitritts
Gruppenzugehörigkeit
Bankverbindung
Telefonnummern und E-Mail-Adressen
ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter
ggf. Funktion im Verein
ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an Zuschussgeber (zum Beispiel Stadtjugendring), Partnerorganisationen (CVJM Landesverband), Unternehmen und öffentliche Stellen, die den Vereinszweck unterstützen ist zulässig.

Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte findet nicht statt.

Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

2. Im Rahmen des Vollzuges von satzungsgemäßen Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, wie: Ferienfreizeiten, Vermietungen und Buchungen des Freizeitanwesens „Fuchsenweiher“, Tagesveranstaltungen, Pacht- und Mietverträgen und bei der Registrierung von Spenden kann der Verein Daten im Umfang erheben, die denen des Mitgliedschaftsverhältnisses entsprechen. (siehe § 2,1)
Darüber hinaus kann es bei Kinder- und Jugendfreizeiten oder ähnlichen Aktionen zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht (nach den Richtlinien des Bayrischen Jugendringes) auch gehören, Daten zum Gesundheitszustand und zur Medikamentenanwendung zu erheben.

3. Bei Beendigung eines Gruppenbesuches ohne Mitgliedschaft und nach Beendigung einer Freizeitmaßnahme werden die erhobenen personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Vertragserfüllung (Übernahme der Aufsichtspflicht, Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.) erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Daten unwiderruflich gelöscht.

Ausnahme von dieser Regelung sind Bilder und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeits- und/oder Elternarbeit gemacht werden. Diese werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.

4. Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Jedem Mitglied steht im Falle fehlerhafter Daten ein Korrekturrecht zu. Des Weiteren haben sie das Recht erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Der CVJM Fürth e.V. erstellt Bilder von vereinsbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen und präsentiert diese auf der Web-Seite bzw. den Social-Media-Seiten des Vereins, den Vereinsnachrichten oder in sonstigen Publikationen zum Zwecke der Veröffentlichung.

Abbildungen von genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen bedürfen immer einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

2. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten von Vorstandsmitgliedern und ehrenamtlich Mitarbeitenden mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

2. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die geschäftliche Kommunikation per E-Mail besitzt der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account.       

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Freizeitleiter, Freizeitleiterinnen und ehrenamtlich Mitarbeitende), sind auf den vertraulichen Umgang mit personen-bezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter
Unser Datenschutzbeauftragter ist Christian Lange.


§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht benötigt werden oder entsprechend steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch die Hauptversammlung des Vereins am 26.03.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

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